Referentenvereinbarung

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Information

Die Thomas-Krenn.AG organisiert die proxtalks und lädt Sprecher ein, Vorträge zu halten. Die Vereinbarung regelt, dass der Sprecher kostenfrei an der Veranstaltung teilnehmen kann, einen Vortrag einreichen muss und der Aufzeichnung des Vortrags zustimmt. Stornierungen oder Programmänderungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Referentenvereinbarung

Einleitung

Die proxtalks werden von der Thomas-Krenn.AG veranstaltet. Der Sprecher wird auf dieser Konferenz einen Vortrag halten. Im Gegenzug für seinen Vortrag nimmt er kostenfrei an der Veranstaltung teil. Das folgende Abkommen beschreibt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Thomas-Krenn.AG und dem Sprecher, um Missverständnisse oder Unklarheiten zu vermeiden:

Gegenseitige Vereinbarungen

Der Sprecher wird einen Vortrag auf der Konferenz gemäß den folgenden Bedingungen halten, sofern nicht anders vereinbart: Der Vortrag ist entweder auf 45 Minuten mit einer integrierten Frage- und Antwortsession oder einen Ignite Talk, der fünf Minuten dauert und von 20 Folien (15 Sekunden pro Folie) begleitet wird, angesetzt. Der Sprecher erklärt, dass der Vortrag den Richtlinien für die Einreichung und Durchführung bei proxtalks entspricht.

Eine Stornierung des Vortrags kann nur mit beiderseitigem Einverständnis zwischen dem Sprecher und der Thomas-Krenn.AG erfolgen. Bei Abwesenheit durch Krankheit oder höhere Gewalt wird um frühestmögliche Benachrichtigung gebeten.

Der Sprecher erklärt sich bereit, den Vortrag spätestens bis zwei Wochen vor der Veranstaltung an die Thomas-Krenn.AG zu senden.

Der Sprecher erklärt, dass der Vortrag keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzt und stimmt der Aufzeichnung der Konferenz in Audio-, Video- und Textformaten zu. Der Sprecher gibt der Thomas-Krenn.AG die Erlaubnis, diese Aufzeichnungen zusammen mit den Präsentationsmaterialien unter klarer und angemessener Nennung des Autors (z.B. zum Download auf der Konferenz-Website) zu veröffentlichen. Das Recht auf Änderungen des Programms bleibt vorbehalten.

Die Veranstaltung kann durch den Veranstalter bis vier Wochen vor der Veranstaltung abgesagt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, wenn außergewöhnliche, unvorhersehbare Gründe eintreten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter sich das Recht vorbehält, akzeptierte Vorträge kurzfristig wegen notwendiger Programmänderungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse auszuschließen.